Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch
mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hier mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der
Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial
als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist. Für Auftragsproduktionen gelten immer die mit dem Kunden
vereinbarten Konditionen, sofern sie von den AGB abweichen.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt
insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials
auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
CD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf
das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks.
IV. Honorare
1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Es gilt das vereinbarte
Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll
das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 80,-- pro
Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung
zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs
ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach
der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Für Auftragsproduktionen
gelten immer die mit dem Kunden vereinbarten Konditionen, sofern sie von
den AGB abweichen.
2. Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt
ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen.
VI. Haftung, Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bildtexte werden vom Fotografen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
Für etwaige Fehler wird keine Haftung übernommen. Der Bildnutzer
ist in jedem Fall zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben
verpflichtet.
2. Der Fotograf überträgt grundsätzlich nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht. Dies gilt insbesondere für Bildmaterial,
welches vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegt, z.B.
Werke der bildenden und darstellenden Kunst. Die Ablösung der weiteren
Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
3. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
4. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von
100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
5. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung)
ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen
eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- Euro 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- Euro 2,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
6. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes
Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf
die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- Euro 50,-- pro s/w- oder Colorabzug oder Dia-Duplikat
- Euro 1.000,-- pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
- Euro 2.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis
vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten
ist.
7. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe
von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
8. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VII. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins und Produktionen im Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung
zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.
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