Stellungnahme des Landtagsabgeordneten Rüdiger Tonojan zum Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil im Zuge des integrierten Rheinprogramm
Das Landratsamt Emmendingen hat auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.09.2025 den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Wyhl/Weisweil auf dem Gebiet der Gemeinden Sasbach am Kaiserstuhl, Wyhl am Kaiserstuhl, Weisweil und Rheinhausen im Breisgau genehmigt. Auf dieser Grundlage konnte das Land Baden-Württemberg mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen.
Stellungnahme von Rüdiger Tonojan MdL zum Polder (1) Wyhl/Weisweil als Hochwasserrückhaltebecken (Retentionsfläche):
„Grundsätzlich unterstütze ich die Einrichtung des Polders - nicht zuletzt aus historischer Verantwortung müssen wir uns dem Hochwasserschutz stellen. Leider werden in der Diskussion um den Polder die Frage, ob generell ein Polder gebaut werden soll, und wie dieser dann nach Fertigstellung betrieben werden soll, häufig miteinander vermischt und in der Argumentation nicht differenziert. Daher hier nochmals in aller Kürze:
Der Polder wird eingerichtet, um im Hochwasserfall große Mengen Wasser aus dem Rhein einleiten und somit Hochwasserspitzen bei Unterliegern abmildern zu können. Dieser Polder an sich sollte auch für die Anliegergemeinden außer Frage stehen.
Die Nutzung des Polders als Hochwasserrückhaltebecken (Retentionsfläche) bringt leider umfangreiche Schäden an der Natur im Polder mit sich - im Retentionsfall werden Pflanzen geschädigt, Tiere werden vertrieben oder ertrinken. Daher sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass hier Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Schäden möglichst gering zu halten.
Damit kommen wir zur zu Recht umstrittenen Frage, wie der Polder nach seiner Fertigstellung betrieben werden soll:
Die Pläne des Regierungspräsidiums (RP) und des Planfeststellungsbeschlusses sehen regelmäßige „Ökologische Flutungen (2)“ vor, die dafür sorgen sollen, dass sich Flora und Fauna an wiederkehrende Überschwemmungen anpassen können, ähnlich wie in einem natürlichen Auwald.
Die Gegenseite, vor allem die Bürgerinitiative (BI) „Polder Wyhl/Weisweil - so nit!“ und die Anliegergemeinden, sehen die Vorteile der Ökologischen Flutungen nicht, und befürchten stattdessen (neben Problemen mit dem Grundwasser oder vermehrten Schnakenplagen) weitere, vermeidbare Schäden an der Natur. Sie fordern daher, den Polder nur mit einer sogenannten „Schlutenlösung (3)“ zu betreiben, mit der das Gebiet ebenso an regelmäßiges Hochwasser gewöhnt werden soll, allerdings mit weniger Schäden für die Natur und weniger Auswirkungen auf die Anwohner*innen.
Ich kann die Argumentation des Regierungspräsidiums durchaus nachvollziehen, zumal relevante rechtliche Fragen zu den Ökologischen Flutungen bereits höchstrichterlich geklärt wurden. Ich verstehe aber auch die Befürchtungen der Gegenseite, die ja direkt von den Flutungen betroffen sein wird, und vor allem sehe ich auch ein Defizit in der Kommunikation.
Ich habe bereits mit verschiedenen Vertreter*innen der BI, aber auch mit Vertretern des RP oder der Naturschutzverbände gesprochen. Vorerst abschließend muss ich sagen, dass ich - wenn selbst bei Fachleuten unterschiedliche Bewertungen vorliegen - dennoch fachlich nicht zu entscheiden vermag, ob die Ökologischen Flutungen nun naturschutzfachlich (und damit auch naturschutzrechtlich) wirklich unvermeidbar sind, oder ob die Schlutenlösung nicht auch als angemessene Ausgleichs- bzw. Schadensreduzierungsmaßnahme gelten kann.
Daher setze ich mich bereits jetzt dafür ein, dass beide Seiten - Vertreter von Umweltministerium, Regierungspräsidium, Landratsamt, Anliegergemeinden, Fachleute, Naturschutzverbände, Vertreter der BI - wieder ins Gespräch kommen, um offen über mögliche Lösungen zu diskutieren.
Ich denke, auch wenn der aktuelle Planfeststellungsbeschluss den Anschein einer Endgültigkeit hat - es ergibt durchaus noch Sinn, sowohl die Argumente der BI nochmals genauer anzuschauen, als auch die ökologischen Auswirkungen von Ökologischen Flutungen und Schlutenlösung gegeneinander abzuwägen: Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde vor allem der jetzt begonnene Bau des Polders beschlossen - die Art des Betriebs, ob Ökologische Flutungen oder Schlutenlösung, ist zwar durchaus auch Inhalt des Feststellungsbeschlusses, wird durch den Bau aber nicht unbedingt vorfestgelegt. Die Inbetriebnahme ist erst nach Abschluss der Bauarbeiten Mitte der 30er Jahre geplant; ich denke, die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um beide Varianten nochmals ergebnisoffen gegeneinander abzuwägen und auch Erfahrungen aus anderen Poldern wie z.B. dem Polder Altenheim mit einfließen zu lassen. Auch der bereits begonnene „Schlutentest“ im Polder Breisach/Burkheim könnte in 5 Jahren wertvolle Erkenntnisse liefern.
Wichtig ist mir bei der ganzen Thematik, dass offen und sachlich diskutiert wird. Ich bin bereits mit dem Umweltministerium zum Thema Polder im Austausch, und habe auch beim Regierungspräsidium angeregt, gemeinsam mit dem Landratsamt, Vertretern der BI und anderen Betroffenen / Interessierten ins Gespräch zu kommen und zum Beispiel einmal gemeinsam den Polder Altenheim zu besichtigen.
Ich kann nicht versprechen, dass die Ökologischen Flutungen nicht kommen werden, soweit muss ich als Politiker ehrlich sein - ich werde mich aber dafür einsetzen, dass die Zeit bis zur Inbetriebnahme in rund 10 Jahren genutzt wird, die für alle beste Lösung im Polder Wyhl/Weisweil zu finden.“
Hintergrund:
Das Integrierte Rheinprogramm (IRP) ist ein Vorhaben des Landes Baden-Württemberg, das auf ehemaligen Überflutungsflächen zwischen Basel und Mannheim insgesamt 13 Hochwasserrückhalteräume umfasst. Es wurde 1988 von Baden-Württemberg initiiert und geht auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland zurück. Durch den Bau der Staustufen am Oberrhein sind natürliche Auen und damit Überflutungsflächen verloren gegangen. Dies hat dazu geführt, dass bei großen Hochwasserereignissen am Rhein unterhalb von Iffezheim die akute Gefahr der Überströmung von Dämmen und von Dammbrüchen besteht. Um diese Hochwassergefahr zu reduzieren, sollen Flächen, die vor dem Staustufenbau noch überflutet waren, wieder zurückgewonnen werden.
Polder (1):
Polder sind im Gegensatz zu Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken Retentionsgebiete, welche bei Hochwasser ab einer bestimmten Höhe gezielt geflutet werden können. Dadurch kann die Wasserführung flussabwärts vorübergehend vermindert und dadurch die Spitze einer Flutwelle verkleinern werden.
Ökologische Flutungen (2):
Ökologische Flutungen sind mit der Wasserführung des Rheins korrespondierende Durchflutungen der Rückhalteräume. In Dauer und Intensität sind sie vergleichbar mit den natürlichen Ausuferungen eines Gewässers.
Schlutenlösung (3):
Bei der Schlutenlösung soll das Wasser überwiegend durch vorhandene Schluten und Geländerinnen strömen und nicht über die Ufer treten. (Eine Schlut ist eine meist schlammige Rinne in einer Flussaue, die nur bei Hochwasser vollständig durchströmt wird.) Die umgebenden Flächen bleiben weitgehend trocken. Im Vergleich zu den Ökologischen Flutungen fehlt der Schlutenlösung die flächige Wirkung, da diese an wenigen Tagen im Jahr (19 Tage im langjährigen Mittel) in die Fläche gehen.
Tiefergehende Informationen:
1. https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/irp/faq/
2. https://rpf.baden-wuerttemberg.de/abt5/ref533/rueckhalteraum-wyhl-weisweil/faq/#c36404