Pressemitteilung Nr. 42/2025
Emmendingen, den 24.10.2025
Land stellt Umsetzungsplan zum Erhalt von Brücken vor
Auch der Landkreis profitiert mit drei Maßnahmen vom Brückenerhaltungsprogramm. Wie das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mitgeteilt hat, möchte das Land Baden-Württemberg bis 2030 rund 180, in einer zweiten Stufe bis 2036 weitere rund 450 Brücken an Bundes- und Landesstraßen erneuern.
Die Bauwerke weisen altersbedingte und strukturelle Defizite auf. Darüber hinaus sind die Anforderungen durch die stark gestiegene Verkehrsbelastung gewachsen, denen die Brücken nicht mehr gerecht werden.
Von den 180 Brücken, die landesweit bis 2030 erneuert werden sollen, liegen 42 im Regierungsbezirk Freiburg: 23 an Bundes- und 19 an Landesstraßen.
Im Landkreis Emmendingen wurden drei Sanierungsmaßnahmen in der Stufe I (2025 – 20230) des Brückenerhaltungsprogrammes aufgenommen:
Das ist die Überführung der K 5103 in Denzlingen an der B 294 auf einer Länge von 100 Metern, entlang der L 110 handelt es sich um die Brücke über die Elz in Sexau auf 67 Metern und eine weitere Brücke wird an der L 186 im Ortsteil Buchholz auf einer Länge von rund 45 Metern saniert.
Rüdiger Tonojan MdL: „Die Erneuerung sanierungsbedürftiger Brücken ist wichtig, um unsere Infrastruktur in Stand zu setzen und zu erhalten. Hier geht es auch um die Sicherheit des Verkehrs und die Stärkung unserer Wirtschaft. In den Bauphasen werden Verkehrsteilnehmer viel Geduld brauchen, aber mittelfristig profitieren alle davon.“
Brücken sind zentrale Bestandteile unseres Straßennetzes. Viele Brücken sind jetzt in die Jahre gekommen und waren von Anfang an nicht auf die heutigen Belastungen ausgelegt.
Der Sanierungsbedarf und die Zahl der Brücken im Land sind groß. MdL Tonojan: „Es ist deshalb konsequent und richtig, dass das Ministerium für Verkehr hier priorisiert und einen klaren Fahrplan vorlegt, welche Brücke wann angegangen wird.“
Hintergrund zur Finanzierung
Im Bundes- und Landesstraßennetz sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Brückenmodernisierung auch Erhaltungsmaßnahmen an den sanierungsbedürftigen Stützwänden, Lärmschutzwänden, Tunnel, Hang- und Felssicherungen sowie an Fahrbahnen und Radwegen durchzuführen. Der Bund stellt für die Erhaltung des gesamten Bundesstraßennetzes Baden-Württemberg in diesem Jahr voraussichtlich Investitionsmittel in Höhe von rund 241 Millionen Euro zur Verfügung. Im Landeshaushalt 2025/2026 ist für das Landesstraßennetz ein jährliches Erhaltungsbudget von 184 Millionen enthalten. Der für das Bundesstraßennetz sowie für das Landesstraßennetz ermittelte Finanzbedarf für die Erhaltung liegt bis zum Jahr 2030 in etwa bei einer Verdopplung der jeweils aktuellen Mittelausstattung. Auch bei den Planungsmitteln resultiert ein deutlich höherer Bedarf gegenüber den aktuellen Haushaltsansätzen der abgedeckt werden muss. Ferner sind die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.